Abrechnung mit einer Wahltherapeutin
Abrechnung mit einer Wahltherapeutin
Wenn Sie eine Therapie bei einer WahlphysiotherapeutIn in Anspruch nehmen wollen, wird Ihnen von Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie, Heilmassage oder Lymphdrainage ausgestellt. Diese Verordnung bringen Sie bitte beim ersten Termin mit.
Am Ende der Therapie erhalten Sie die Rechnung und die zugehörigen Unterlagen. Die Rechnung überweisen Sie der jeweiligen Therapeutin und können dann die Rechnung mit den Unterlagen und dem Einzahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von der Leistung und dem Tarif Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Für genauere Information melden Sie sich gerne bei uns.
Vertragstherapeutin ÖGK
Claudia Kaiser ist Vertragstherapeutin der ÖGK. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Claudia Kaiser.
Neurorehabilitation über die ÖGK
Die Physiotherapeutin Verena Draxler hat zusätzlich einen Vertrag mit der ÖGK für die ambulante neurologische Rehabilitation im Bereich Physiotherapie. PatientInnen mit neurologischen Erkrankungen können im Rahmen der Physiotherapie einen Neuro-Reha-Block in Anspruch nehmen. Für einen Neuro-Reha-Block wird eine fachärztliche Verordnung benötigt. Diese Behandlungen können direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse verrechnet werden. Für den PatientInnen entsteht somit kein Selbstbehalt.
Indikationen für die Bewilligung einer ambulanten Neurorehabilitation:
- Encephalitis
- Zustand nach Schädel-Hirntrauma
- inkomplette Querschnittlähmung
- Hirntumorpatienten mit Halbseitenlähmung
- Patienten mit peripheren, schlaffen Paresen nach Plexusläsion und Polyradikulitis
- Parkinson
- Multiple Sklerose
- amyotrophe Lateralsklerose, aufsteigende Lähmungen
Schlaganfallpfad
Die Physiotherapeutin Verena Draxler ist auch ein Mitglied des Schlaganfallpfades im Bezirk Schwaz. Über den Schlaganfallpfad ist es möglich, innerhalb eines Jahres nach dem Akutereignis 70 Therapieeinheiten zu bekommen. Diese Einheiten können auf Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie aufgeteilt werden. Der Schlaganfallpfad ist gut organisiert und wird direkt im Krankenhaus verordnet und koordiniert. Die Organisation läuft über die KoordinatorIn des Sozialsprengels Ihres Ortes. Die Therapie ist in der Praxis oder als Hausbesuch möglich.
Land Tirol
Es gibt die Möglichkeit bei Kindern und Erwachsenen mit einem Rehabilitationsbedarf zur Finanzierung der Therapie einen Antrag beim Land Tirol zu stellen. Genauere Informationen finden Sie unter diesem Link:
